Im ersten Quartal 2025 stehen mehrere wichtige steuerliche Fristen und Termine für Unternehmen und Steuerpflichtige an. Eine sorgfältige Beachtung dieser Termine ist entscheidend, um rechtzeitig alle erforderlichen Meldungen und Zahlungen vorzunehmen.
Wichtige Steuertermine im 1. Quartal 2025
Januar 2025
Der Monat Januar beginnt mit der Abgabe der zusammenfassenden Meldung sowie der Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (IOSS) für November am Donnerstag, den 02.01.25. Am Mittwoch, den 15.01.25, sind die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für November, die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 4. Quartal, sowie die Lohnabgaben für Dezember fällig. Die Intrastatmeldung für Dezember muss am Donnerstag, den 16.01.25, abgegeben werden. Der Monat schließt am Freitag, den 31.01.25, mit diversen wichtigen Verpflichtungen, darunter die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 4. Quartal, sowie die Meldung von Honorarzahlungen ins Ausland nach § 109b EStG (Papierform) für 2024.
Februar 2025
Im Februar sind am Freitag, den 14.02.25, die Intrastatmeldung für Januar sowie am Montag, den 17.02.25, die Vorauszahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 1. Quartal, die Umsatzsteuer, Werbeabgabe und Lohnabgaben für Dezember beziehungsweise das 4. Quartal, die Jahresmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für 2023, und die Kammerumlage für das 4. Quartal zu beachten. Der Monat endet am Freitag, den 28.02.25, mit der Beitragszahlung zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal sowie der elektronischen Übermittlung der Jahreslohnzettel (L16) und Schwerarbeitermonate für 2024.
März 2025
Der März startet mit der Intrastatmeldung für Februar am Freitag, den 14.03.25. Am Montag, den 17.03.25, sind die Umsatzsteuer, Werbeabgabe und Lohnabgaben für Januar fällig. Der letzte Tag des Monats, der Montag, der 31.03.25, sieht die Abgabe der Erklärung über die Werbeabgabe für 2024, sowie die Abgabe der Kommunalsteuererklärung und Dienstgeberabgabenerklärung für 2024 vor. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (IOSS) für Februar gemeldet und bezahlt, sowie die zusammenfassende Meldung für Februar eingereicht werden.
Das Einhalten dieser Fristen ist von größter Bedeutung, um steuerliche Nachteile oder Sanktionen zu vermeiden. Unternehmen werden dazu ermutigt, diese Termine sorgfältig in ihre Steuerplanungsaktivitäten zu integrieren.