Korridorpension 2026: Neue Alters- und Versicherungsanforderungen

Ab 2026 wird das Antrittsalter für die Korridorpension stufenweise erhöht. Erfahren Sie alles über die neuen Anforderungen und geplante Anpassungen.

Eine bedeutende Reform erwartet die Korridorpension ab dem Jahr 2026, die darauf abzielt, die Anforderungen für den frühzeitigen Pensionsantritt zu verschärfen.

Aktuelle Regelung der Korridorpension

Die Korridorpension ermöglicht einen flexiblen Eintritt in die Altersrente aufgrund spezifischer Voraussetzungen. Derzeit ist sie für Versicherte zugänglich, die eine Versicherungsdauer von 480 Monaten (40 Jahre) erreicht haben und frühzeitig ab dem 62. Lebensjahr in Pension gehen möchten. Diese Form der vorzeitigen Alterspension unterliegt jedoch einer Kürzung von 5,1 % pro Jahr des vorzeitigen Bezugs. Zudem dürfen Korridor-Pensionisten nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von voraussichtlich 551,10 Euro im Jahr 2025 hinzuverdienen.

Geplante Anpassungen ab 2026

Ab Januar 2026 wird das Antrittsalter schrittweise von 62 auf 63 Jahre bis April 2027 erhöht. Parallel dazu erhöht sich die erforderliche Versicherungsdauer von 480 auf 504 Monate (42 Jahre) bis Oktober 2028. Diese Reform betrifft insbesondere Personen ab dem Jahrgang 1964.

Relevanz für Jahrgänge 1964 und jünger

Personen, die Ende 2025 bereits 62 Jahre alt sind, also die Jahrgänge 1963 und älter, können die bisherigen Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen. Auch wer vor dem 16. Juni 2025 in Altersteilzeit war oder Überbrückungsgeld erhielt, wird von diesen Änderungen nicht betroffen sein.

Geschlechterspezifische Unterschiede

Für Frauen erfolgt die Anhebung der Korridorpensionsregelung erst ab 2030, da das Mindestalter für die günstigere Alterspension für Frauen bis dahin niedriger bleibt. Dies berücksichtigt die zurzeit unterschiedliche Behandlung der Altersgrenzen zwischen den Geschlechtern.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zu den Anpassungen und Voraussetzungen der Korridorpension sind über ergänzende Quellen verfügbar. Angesichts dieser Änderungen wird eine frühzeitige Überprüfung und Anpassung der individuellen Pensionsstrategie dringend empfohlen, um den Übergang in den Ruhestand optimal zu gestalten.

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