Veranlagungsfreibetrag 2024: Neue Vorteile für Grenzgänger

Dienstnehmer mit zusätzlichen Einkünften haben Anspruch auf einen Veranlagungsfreibetrag von bis zu 730 Euro jährlich. Erfahren Sie mehr zu den neuen Regelungen.

Veranlagungsfreibetrag für Dienstnehmer

Dienstnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und zusätzlichen Einkünften aus anderen Einkunftsarten haben Anspruch auf einen Veranlagungsfreibetrag von bis zu 730 Euro pro Jahr. Dies bietet eine einfache Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte im Rahmen eines bestimmten Betrags steuerfrei zu behalten.

Allerdings müssen Einkünfte, die über den Freibetrag hinausgehen, durch die Abgabe einer Steuererklärung zur Steuerveranlagung gemeldet werden. Hierbei ist es wichtig, die steuerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass alle Einkünfte korrekt angegeben werden.

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Anwendung des Veranlagungsfreibetrags: Er steht nun auch zu, wenn die nichtselbständigen Einkünfte keinem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dies ist insbesondere für ins Ausland pendelnde Grenzgänger relevant, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in anderen Ländern erzielen. Grenzgänger können somit von dieser erweiterten Regelung profitieren und ihren Veranlagungsfreibetrag auch in solchen Fällen in Anspruch nehmen.

Dienstnehmer sollten sich der neuen Möglichkeiten bewusst sein und prüfen, ob sie für den Veranlagungsfreibetrag infrage kommen, insbesondere wenn sie Einkünfte aus grenzüberschreitenden Tätigkeiten erzielen.

Stand: 11. September 2024

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