Die Planung zum Jahresende bietet Unternehmerinnen und Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren und finanzielle Vorteile zu nutzen. Nachfolgend werden einige wichtige Aspekte und Maßnahmen vorgestellt, die bis Ende 2024 berücksichtigt werden sollten, um steuerliche Vorteile bestmöglich auszunutzen.
Abschreibung und Investitionsstrategien
Abschreibungsmöglichkeiten
Vor dem Jahresende getätigte Investitionen erlauben es, von der Halbjahres-Abschreibung, der degressiven Abschreibung oder der beschleunigten Gebäudeabschreibung zu profitieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die degressive Abschreibung steuerlich nur angewendet werden kann, wenn sie auch unternehmensrechtlich nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) bilanziert wird.
Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Unternehmen können Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 Euro (exklusive USt) sofort abschreiben. Für Unternehmer:innen, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, gilt diese Grenze inklusive USt. Für die Inanspruchnahme von Gewinn- oder Investitionsfreibeträgen muss die Abschreibung über vier Jahre erfolgen.
Steuerliche Freibeträge
Gewinnfreibetrag
Natürliche Personen können bis zu 15 % ihres Unternehmensgewinns absetzen. Gewinne bis 33.000 Euro ermöglichen einen Freibetrag von 15 %, während darüber hinausgehende Gewinne eine Absetzung von bis zu 13 % durch Wertpapierinvestitionen erlauben. Eine fundierte Gewinnprognose ist essentiell, um rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Der IFB bietet die Möglichkeit, im Jahr der Anschaffung eine zusätzliche Betriebsausgabe geltend zu machen. Der reguläre Satz beträgt 10 %, während für ökologische Investitionen 15 % angesetzt werden. Eine Kombination mit dem investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag ist nicht möglich.
Steuerlastoptimierung und Verwaltungsaspekte
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Durch die strategische Verschiebung von Ausgaben und Einnahmen kann das steuerpflichtige Einkommen reduziert werden. Es ist wichtig, die Regelungen für regelmäßige und Vorauszahlungen zu beachten, da Vorauszahlungen nur für das laufende und das folgende Jahr gelten.
Umsatzsteuer- und Einkommensteuergrenzen
-
Umsatzsteuer für Kleinunternehmer:innen: Die Nettogrenze liegt bei 35.000 Euro (brutto max. 42.000 Euro inkl. 20 % USt). Ab dem Jahr 2025 wird diese Grenze auf 55.000 Euro brutto angehoben.
-
Einkommensteuer für Kleinunternehmer:innen: Sie gilt bis zu einem Jahresumsatz von 40.000 Euro. Dienstleistungsunternehmen können 20 %, andere Unternehmenstypen bis zu 45 % der Einnahmen als Ausgaben absetzen.
Kranken- und Pensionsversicherungsbefreiung (GSVG)
Ein Antrag auf Befreiung von den Versicherungsbeiträgen kann bis zum Jahresende bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gestellt werden. Voraussetzungen sind ein Gewinn unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze und ein Umsatz von maximal 35.000 Euro, zudem müssen bestimmte Versicherungspflichten erfüllt sein.
Vernichtung alter Unterlagen
Bücher und Belege aus dem Jahr 2017 können entsorgt werden, jedoch müssen spezielle Aufbewahrungsfristen für bestimmte Unterlagen beachtet werden.
Gruppenbesteuerung
Um einen Verlustausgleich durch Gruppenbesteuerung für GmbHs zu ermöglichen, ist ein Antrag bis zum 31.12.2024 erforderlich. Dadurch können Verluste gegen Gewinne für das Jahr 2024 verrechnet werden.
Kinderbetreuungsgeld und Zuverdienstgrenzen
Eine korrekte Abgrenzung der Zuverdienstgrenzen ist erforderlich und sollte der Krankenkasse mitgeteilt werden, um das Kinderbetreuungsgeld nicht zu gefährden.
Fazit
Die Steueroptimierung zum Jahresende bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerschuld zu mindern und finanzielle Vorteile zu erlangen. Unternehmer sollten die für sie zutreffenden Regelungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Die Hinzuziehung professioneller Beratung zur Unterstützung bei der formellen und praktischen Umsetzung kann ebenfalls sinnvoll sein.