Zum Jahresende 2024 gibt es einige wichtige Steueraspekte und finanzielle Tipps, die bedacht werden sollten, um das Steuerjahr optimal abzuschließen und die finanzielle Planung zu optimieren.
Schenkungsmeldung nicht vergessen
Geschenke mit erheblichem Wert müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Es gilt eine Meldepflicht für Geschenke ab 50.000 Euro bei nahen Angehörigen jährlich, sowie 15.000 Euro bei Fremden innerhalb von fünf Jahren, ausgenommen Grundstücksschenkungen. Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen, andernfalls droht eine Strafe von bis zu 10% des Schenkungswertes.
Prämien für Bausparen und Zukunftsvorsorge kassieren
Für eine effektive Zukunftsvorsorge kann eine Prämie von bis zu 141,86 Euro bei einer Einzahlung von 3.337,85 Euro in Anspruch genommen werden. Beim Bausparen ist eine maximale Prämie von 18 Euro bei einer Einzahlung von 1.200 Euro möglich. Verträge, die seit über zehn Jahren bestehen, könnten überprüft und gegebenenfalls gekündigt oder umgestellt werden, um Vorteile zu nutzen.
Steuerberatung und Kirchenbeitrag bezahlen
Der Kirchenbeitrag kann bis zu 600 Euro steuerlich abgesetzt werden, sowohl für den Steuerzahler als auch für Partner oder Kinder. Steuerberatungskosten sind unbegrenzt absetzbar. Kirchliche Beitragszahlungen werden automatisch dem Finanzamt gemeldet, um den Papierkram zu minimieren.
Spenden
Spenden sind bis zu 10% des Gewinns oder der Einkünfte absetzbar, vorausgesetzt der Empfänger ist auf der offiziellen Spendenliste vermerkt. Wichtig ist, dass die Spendenorganisation den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum des Spenders kennt, um die steuerliche Absetzbarkeit zu ermöglichen.
Öko-Förderantrag stellen
Für die Sanierung von Wohngebäuden und den Austausch von Heizkesseln können jährlich 800 Euro bzw. 400 Euro pauschal abgesetzt werden. Dazu müssen Bundesförderungen beantragt sein und die Ausgaben die Beträge von 4.000 Euro (Sanierung) bzw. 2.000 Euro (Kesseltausch) übersteigen. Es wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
Außergewöhnliche Belastungen bezahlen
Außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Krankheiten, Kuren, Heime oder Begräbnisse können steuerlich geltend gemacht werden, allerdings mit einem Selbstbehalt. Ausgaben für Behinderungen, bestimmte Krankheiten, Katastrophenschäden oder die auswärtige Ausbildung von Kindern sind ohne Selbstbehalt absetzbar.
Für Vermieter: Substanzabgeltung überweisen
Vermieter, die das Fruchtgenussrecht behalten, müssen die Substanzabgeltung im Jahr 2024 per Überweisung leisten, um diese Zahlung steuerlich geltend machen zu können. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um die finanzielle Planung für Vermieter abzuschließen und Steuervorteile zu sichern.
Durch die Berücksichtigung dieser Tipps lassen sich die steuerlichen Belastungen optimieren und mögliche finanzielle Vorteile im Jahr 2024 voll ausschöpfen. Es ist ratsam, weitere Unterstützung in der Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um alle Details optimal umzusetzen.