Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung gilt ausschließlich für das Jahr 2024 und erfordert kompliziertere Voraussetzungen im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Für die Auszahlung der Mitarbeiterprämie muss der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. In der Vergangenheit konnten Arbeitgeber eine Prämie bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen, während der dritte 1.000-Euro-Betrag einer lohngestaltenden Basis bedurfte. Bei der neuen Regelung müssen Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie explizit in einer lohngestaltenden Vorschrift verankert ist.
Regelungen in Kollektivverträgen
Falls im Kollektivvertrag keine Regelungen zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten sind, kann diese Prämie nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Verschiedene Kollektivverträge haben jedoch bereits spezifische Regelungen getroffen. Zum Beispiel erlaubt der KV Spedition und Logistik Prämien bis zu 700 Euro, während der KV Telekom-Unternehmen Prämien bis zu 1.500 Euro ermöglicht. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls Möglichkeiten, wobei die Höhe der Prämie variieren kann.
Auszahlung und Bedingungen
Alle Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, wobei eine sachliche Differenzierung, etwa nach Vollzeit oder Teilzeit, zulässig ist. Die Gesamtprämie, bestehend aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung, darf 3.000 Euro nicht überschreiten, sonst fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Diese Prämie muss eine zusätzliche Zahlung darstellen, die vorher nicht gewährt wurde; Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind unzulässig. Die Auszahlung muss zudem im Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, was eine entsprechende Information der Lohnverrechnung notwendig macht.
Fazit und Unterstützung
Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag gründlich prüfen, um die Möglichkeit der abgabenfreien Auszahlung der Mitarbeiterprämie sicherzustellen. Die genaue Formulierung der Vereinbarung ist entscheidend, und gegebenenfalls sollte fachliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.
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