Telearbeitsgesetz 2025: Regelungen und Pauschale erklärt

Ab 2025 führen erweiterte Telearbeitsvereinbarungen neue Arbeitsorte ein. Erfahren Sie alles über Sozialversicherung und steuerliche Regelungen.

Der Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG) bringt umfassende Neuerungen für die Telearbeit in Deutschland. Mit einem Einführungstermin zum 1. Januar 2025 ermöglicht das Gesetz sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern die Schaffung schriftlicher Telearbeitsvereinbarungen. Dieser Entwurf, der noch auf die parlamentarische Beschlussfassung wartet, zielt darauf ab, Telearbeit an verschiedenen Orten zu regeln, nicht nur innerhalb der eigenen Wohnung.

Telearbeitsorte

Telearbeit kann künftig an verschiedenen vereinbarten Orten erfolgen. Zu den möglichen Telearbeitsorten zählen:

  • Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers
  • Wohnung eines Angehörigen
  • Vom Arbeitnehmer angemietete Büroräumlichkeiten, wie z. B. Coworking-Spaces
  • Andere Orte wie Kaffeehäuser, Parks oder Freibäder
  • Urlaubssitze wie Hotels oder Ferienwohnungen

Bereitstellung der Arbeitsmittel

In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen digitalen Arbeitsmittel für die Telearbeit bereitzustellen. Jedoch kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden, sofern der Arbeitgeber angemessen zu den Kosten der vom Arbeitnehmer selbst gestellten Arbeitsmittel beiträgt.

Sozialversicherungsschutz

Telearbeit im engeren Sinn

Telearbeit im engeren Sinn umfasst Tätigkeiten, die an folgenden Orten verrichtet werden:

  • Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers
  • Wohnung eines nahen Angehörigen
  • Coworking-Spaces, die sich in der Nähe des Wohnsitzes oder des Arbeitgeberbetriebs befinden

Der Unfallversicherungsschutz gilt hierbei sowohl für die Arbeitsleistung als auch für den Weg zu diesen Telearbeitsorten.

Telearbeit im weiteren Sinn

Diese Kategorie bezieht sich auf Tätigkeiten, die an anderen vom Arbeitnehmer gewählten Orten ausgeführt werden, wie beispielsweise:

  • Kaffeehäuser
  • Urlaubssitze (Hotels oder Ferienwohnungen)

Hier umfasst der Versicherungsschutz nur die unmittelbare Arbeitsleistung und nicht den Weg zum Telearbeitsort.

Steuerrechtliche Regelungen

Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber ein steuerfreies Telearbeitspauschale gewähren, das das bisherige Homeoffice-Pauschale ersetzt. Diese steuerliche Anpassung soll die administrativen Erfordernisse in Bezug auf Telearbeit vereinfachen und sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern klare Richtlinien bieten.

Fazit

Mit dem Entwurf des Telearbeitsgesetzes werden die Möglichkeiten für flexible und ortsungebundene Arbeitsmodelle erweitert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten diese neuen Regelungen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls fachkundige Unterstützung sichern, um rechtzeitig und regelkonform vorbereitet zu sein.

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