Teilverlängert in Rente: Alles zur Teilpension ab 2026

Ab 2026 ermöglicht das Teilpensionsgesetz verringerte Arbeitszeiten mit Teilpension. Entdecken Sie Teilnahmevoraussetzungen und Berechnungsmöglichkeiten.

Die Einführung der Teilpension ab 2026 markiert einen bedeutenden Schritt in Österreichs Rentenpolitik, der durch den Nationalrat am 10. Juli im Rahmen einer kleinen Pensionsreform beschlossen wurde. Dieses Modell ermöglicht Personen mit bestehendem Pensionsanspruch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen.

Allgemeine Informationen

Die Teilpension wird ab 2026 für Personen verfügbar sein, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige oder reguläre Alterspension erfüllen. Hierzu zählen die Schwerarbeiterpension ab 60 Jahren, die Langzeitversichertenpension und Korridorpension ab 62 Jahren (mit einer Anhebung auf 63 Jahre ab 2026) sowie die reguläre Alterspension ab 65 Jahren (für Frauen erfolgt eine Anhebung von 61 auf 65 Jahre bis zum Jahr 2033). Dieses Modell bietet eine attraktive Option für diejenigen, die vor dem regulären Pensionsalter in Pension gehen und dennoch teilweise weiterarbeiten möchten.

Funktionsweise der Teilpension

Die Teilpension ermöglicht eine Reduzierung der Arbeitszeit um 25% bis 75%, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Neben dem reduzierten Gehalt erhalten die Arbeitnehmer einen Teil ihrer Pension. Für den Bezug der Teilpension ist ein Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) notwendig.

Berechnung der Teilpension

Der Anteil der Teilpension, den man erhält, hängt von der Umfang der Arbeitszeitreduktion ab:

  • Bei einer Reduktion von 25-40% beträgt der Pensionsanteil 25%.
  • Bei 41-60% Arbeitszeitreduktion erhält man 50% des Pensionsanspruchs.
  • Und bei 61-75% erhält man 75% des Pensionsanspruchs.

Bezieht man die Teilpension vor dem Regelpensionsalter, müssen Abschläge in Kauf genommen werden. Der eingefrorene Anteil der Pension erhöht sich nicht mehr durch Beiträge.

Zusätzliche Bestimmungen und Änderungen

Eine Zuverdienstregelung sieht vor, dass die Teilpension entfällt, wenn die vereinbarte Arbeitszeitreduktion um mehr als zehn Prozent unterschritten wird. Die Bezugszeiträume für das Altersteilzeitgeld werden von fünf auf drei Jahre verkürzt, wobei dies schrittweise von 2026 bis 2029 umgesetzt wird. Zudem ist eine selbständige Tätigkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt.

Weitere Informationen und Empfehlungen

Für detaillierte Informationen steht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Ressource zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vorteile der neuen Regelungen zur Teilpension optimal nutzen zu können.

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