Steuertermine 2. Quartal 2025: Wichtige Fristen im Blick

Verpassen Sie keine wichtigen Steuertermine im 2. Quartal 2025! Stellen Sie sicher, dass alle Meldungen und Zahlungen pünktlich erfolgen.

Im zweiten Quartal 2025 stehen wichtige Steuertermine an, die von Unternehmen und Selbstständigen einzuhalten sind. Eine sorgfältige Planung und fristgerechte Meldung sind entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Nachfolgend sind die wesentlichen Fristen und Verpflichtungen für April, Mai und Juni 2025 aufgeführt.

April 2025

Im April müssen mehrere steuerliche Meldungen und Zahlungen erfolgen:

  • Montag, 14. April 2025: Unternehmen sind verpflichtet, die Intrastatmeldung für März einzureichen. Diese Meldung dient der statistischen Erfassung des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

  • Dienstag, 15. April 2025: An diesem Tag sind die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar sowie die Lohnabgaben für März fällig. Zudem muss die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 1. Quartal eingereicht werden, wobei eine Fristverlängerung möglich ist.

  • Mittwoch, 30. April 2025: Die Abgabe der EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) sowie IOSS für März muss erfolgen. Des Weiteren ist die zusammenfassende Meldung für März bzw. 1. Quartal fällig. Steuerpflichtige müssen ebenfalls ihre Steuererklärungen in Papierform für das Jahr 2024 einreichen, darunter Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer.

Mai 2025

Auch im Mai stehen wichtige steuerliche Verpflichtungen an:

  • Donnerstag, 15. Mai 2025: Die Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 2. Quartal sind fällig. Zudem müssen die Umsatzsteuer, Werbeabgabe und Kammerumlage für das 1. Quartal, sowie die Lohnabgaben für April bezahlt werden. Auch die Intrastatmeldung für April ist einzureichen.

  • Samstag, 31. Mai 2025: Bis zu diesem Datum sind die Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 2. Quartal zu leisten.

Juni 2025

Im Juni liegt der Fokus auf folgenden Meldungen:

  • Montag, 2. Juni 2025: Unternehmen müssen das IOSS für April melden und bezahlen sowie die zusammenfassende Meldung für April einreichen.

  • Montag, 16. Juni 2025: Die Intrastatmeldung für Mai ist fällig. Auch die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April, sowie die Lohnabgaben für Mai müssen gemeldet werden.

  • Montag, 30. Juni 2025: Die Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline für 2024 ist bis zu diesem Tag möglich. Zusätzlich sollte ein Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus 2024 (Drittstaaten) gestellt werden. Schließlich müssen das IOSS für Mai gemeldet und bezahlt und die zusammenfassende Meldung für Mai eingereicht werden.

Hinweis: Eine strikte Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. Bei Unsicherheiten wird dringend empfohlen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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