Mit dem Inkrafttreten der neuen Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) in Österreich ab dem 1. Januar 2025 wird ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Dokumentation und Besteuerung von Kapitalvermögen, einschließlich Kryptowährungen, unternommen. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und den Verlustausgleich für Steuerpflichtige zu vereinfachen.
Anforderungen der Steuerreporting-Verordnung
Im Mittelpunkt der neuen Verordnung stehen die Pflichten von Banken, Brokern und Kryptodienstleistern, die nun verpflichtet sind, einheitliche und detaillierte Steuerreportings für die Kapitalerträge ihrer Kund:innen zu erstellen. Diese Reportings umfassen Erträge aus Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen sowie Kryptowährungen und berücksichtigen auch Verluste aus Wertpapier- oder Kryptotransaktionen.
Vorteile für Steuerpflichtige
Durch die neue Verordnung profitieren Steuerpflichtige von einer verbesserten Transparenz, da die einheitliche Dokumentation die Nachvollziehbarkeit der Kapitalerträge und -verluste erheblich erleichtert. Ein wichtiger Aspekt ist der vereinfachte Verlustausgleich über verschiedene Depots oder Plattformen, was potenziell die Steuerlast senken kann. Zudem werden Einkünfte aus Kryptowährungen erstmals systematisch erfasst, was ihre Gleichstellung mit herkömmlichem Kapitalvermögen unterstützt. Die standardisierten Reportings tragen auch dazu bei, Fehler in der Steuererklärung bei komplexen Anlageportfolios zu minimieren.
Praktische Umsetzung
Inländische Finanzinstitute und Kryptodienstleister werden verpflichtet, die erforderlichen Daten automatisch zu erfassen und auf Anfrage bereitzustellen. Für durch Kapitalertragsteuer (KESt) endbesteuerte Kapitalerträge entfällt die Notwendigkeit einer separaten Angabe in Steuererklärungen, es sei denn, es wird ein Verlustausgleich angestrebt. Für ausländische Erträge, die nicht durch KESt abgedeckt sind, bleibt jedoch eine manuelle Deklaration in der Steuererklärung notwendig.
Empfehlungen
Es wird geraten, die Vorteile des neuen Reportings zu nutzen, da es auch ohne Verlustausgleich für Dokumentationszwecke nützlich sein kann. Bei komplexen Anlageportfolios, insbesondere wenn ausländische Depots involviert sind, wird die Konsultation eines Steuerberaters empfohlen, um die Vorteile der Verordnung optimal zu nutzen. Außerdem sollten Kryptodienstleister sicherstellen, dass ihre Plattformen den neuen Vorgaben entsprechen und die KESt einbehalten.
Diese neue Steuerreporting-Verordnung kann effektiv dazu beitragen, die Komplexität im steuerlichen Umgang mit Kapitalvermögen zu reduzieren und eine breitere Grundlage für die Besteuerung insbesondere von Kryptowährungen zu schaffen.