Steuerreporting 2025: Einheitliche Kapitalertragsregelung

Ab 2025 vereinfacht eine neue Verordnung das Steuerreporting für Kapitalvermögen. Erfahren Sie mehr zu Bescheinigung, Verlustverrechnung und Vorteilen.

Das einheitliche Steuerreporting für Kapitalvermögen wird ab dem Kalenderjahr 2025 eingeführt. Ziel dieser neuen Regelung ist es, klare Verhältnisse in der steuerlichen Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu schaffen und damit bisher uneinheitliche Verlustausgleichsbescheinigungen abzulösen. Die entsprechende Verordnung wurde im Juli 2024 erlassen.

Einführung der Steuerreporting-Verordnung

Ab 2025 wird auf Wunsch eine einheitliche Steuerbescheinigung von Kreditinstituten und anderen KESt-Abzugsverpflichteten bereitgestellt. Diese Bescheinigung umfasst alle relevanten steuerlichen Daten, die für die korrekte Steuererklärung notwendig sind. Die Ausgabe der Bescheinigung muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Darüber hinaus können Steuerpflichtige eine rückwirkende Anforderung für die letzten fünf Jahre stellen, und Korrekturen sind innerhalb von drei Jahren möglich.

Betroffene und spezifische Änderungen

Zu den betroffenen Gruppen gehören neben Banken auch andere KESt-pflichtige Ertragsschuldner wie inländische Emittenten von Forderungswertpapieren und Erträge aus Kryptowährungen. Für Gemeinschaftsdepots und getrennte betriebliche Depots gelten spezifische Vorgaben, die beachtet werden müssen.

Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Die Verordnung beschreibt auch die Methoden zur Berechnung und Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Hierdurch sollen Steuerverluste minimiert und Rückerstattungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Vorteile für Steuerpflichtige

Für Steuerpflichtige bietet die neue Regelung eine vereinfachte Steuererklärung durch transparente und klare Darstellung der Kapitalerträge. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei der Verlustverrechnung gewidmet, insbesondere für Investmentfondsinhaber, die von ausführlichen Vorgaben profitieren.

Beratung

Individuelle Beratungsleistungen werden angeboten, um Steuerpflichtigen bei Fragen zur neuen Verordnung und deren spezifischen Auswirkungen zu unterstützen. Dieses maßgeschneiderte Beratungsangebot stellt sicher, dass alle steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden können.

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