Feiertagsarbeitsentgelt 2025: Steuerfreiheit endet

Ab 2025 ist Feiertagsarbeitsentgelt steuerpflichtig. Informieren Sie sich über neue steuerliche Regelungen und erforderliche Anpassungen.

Ende der Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelt ab 2025

Zum Jahresbeginn 2025 tritt eine bedeutende Änderung in der steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt in Kraft. Diese Änderung basiert auf einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19. Dezember 2024, wonach der Grundstundenlohn für Feiertagsarbeit nicht mehr als steuerfreier Feiertagszuschlag im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG gilt, sondern ab diesem Zeitpunkt als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen wird.

Hintergrund und neue Regelung

Der Unterschied zwischen Feiertagsentgelt und Feiertagsarbeitsentgelt ist essenziell: Arbeitnehmer behalten das Feiertagsentgelt, auch wenn ein Arbeitstag aufgrund eines Feiertags entfällt. Arbeiten sie jedoch an einem Feiertag, erhalten sie zusätzlich ein Feiertagsarbeitsentgelt. Das Bundesministerium für Finanzen hat die Entscheidung des BFG bestätigt und festgelegt, dass die steuerbegünstigte Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt ausschließlich bis zum 31. Dezember 2024 möglich ist. Ab 2025 wird es gemäß der neuen Sichtweise als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.

Umsetzung und Auswirkungen

Die Änderung tritt ab dem Kalenderjahr 2025 in Kraft, was es notwendig macht, das Feiertagsarbeitsentgelt als steuerpflichtig zu behandeln. Für die ersten Monate des Jahres 2025, nämlich Januar bis März, könnte eine Anpassung durch Aufrollung nötig sein, um die korrekten steuerlichen Abzüge zu gewährleisten. Laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) bleibt allerdings ein explizit ausgewiesener Feiertagszuschlag steuerfrei, sofern er für tatsächlich erbrachte Feiertagsarbeit gezahlt wird.

Empfehlung

Arbeitgeber sollten sich frühzeitig mit diesen neuen steuerlichen Anforderungen vertraut machen und ihre Lohnverrechnungsprozesse entsprechend anpassen. Dies hilft, ungewollte Steuerlasten zu vermeiden und die Änderungen rechtskonform umzusetzen. Eine sorgfältige Planung und Anpassung der Lohnverrechnung wird unerlässlich sein, um die neue Regelung nahtlos zu integrieren.

TAG :

TEILEN: