Steuerbefreiungen für Kinderbetreuung
Steuerfreier Kinderbetreuungszuschuss
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr zu gewähren. Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu kommen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Mitarbeiter muss den Kinderabsetzbetrag für mehr als 6 Monate im Jahr erhalten, was bedeutet, dass er Familienbeihilfenbezieher ist.
- Das Kind darf zu Jahresbeginn das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Zuschuss kann direkt an Betreuungspersonen oder -einrichtungen gezahlt werden, oder in Form von institutionell gebundenen Gutscheinen.
Nachweisführung
Für die steuerliche Anerkennung des Kinderbetreuungszuschusses ist eine sorgfältige Nachweisführung erforderlich. Diese umfasst:
- Ein ausgefülltes Formular L35.
- Nachweise über die Einrichtung oder die Qualifikation der Betreuungsperson.
- Rechnungen oder Belege, die die Betreuungskosten belegen. Es ist auch erforderlich, erhaltene Zuschüsse oder andere Förderungen von den Betreuungskosten abzuziehen.
Abrechnung und Dokumentation
- Kostenübernahme: Der Zuschuss muss direkte Kosten der Kinderbetreuung abdecken. Dazu gehören auch Verpflegungskosten und Ferienbetreuung durch qualifiziertes Personal.
- Rechnungsanforderungen: Jede Rechnung sollte den Namen und die Sozialversicherungsnummer des Kindes beinhalten sowie Angaben zum Rechnungsempfänger, Ausstellungsdatum, Zeitraum und die Kosten der Betreuung.
- Bei privaten Einrichtungen ist zusätzlich ein Vermerk auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung notwendig.
Neuerungen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine Änderung in der Dokumentation des Kinderbetreuungszuschusses auf dem Jahreslohnzettel. Dieser wird unter der Rubrik „Zuschuss zur Kinderbetreuung“ ausgewiesen. Bis einschließlich 2024 fand die Ausweisung unter „Sonstigen steuerfreien Bezügen“ statt.
Dieses steuerliche Instrument bietet Arbeitgebern eine wertvolle Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen, während gleichzeitig steuerliche Entlastungen genutzt werden können. Die Einhaltung der beschriebenen Anforderungen ist jedoch von entscheidender Bedeutung für die Inanspruchnahme der steuerfreien Vorteile.