Steuererleichterungen bei Betriebsaufgabe: Guide 2025

Erwerbsunfähigkeit bietet steuerliche Begünstigungen bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe. Erfahren Sie mehr über Freibeträge und spezielle Regelungen im Steuerrecht.

Die steuerlichen Begünstigungen bei Betriebsveräußerung und -aufgabe können für Unternehmer von erheblicher Bedeutung sein, insbesondere wenn die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit aus Gründen der Erwerbsunfähigkeit erfolgt. Solche steuerlichen Erleichterungen können auch dann greifen, wenn der Unternehmer stirbt oder das Alter von 60 Jahren erreicht.

Erwerbsunfähigkeit im Steuerrecht

Die Erwerbsunfähigkeit ist ein entscheidender Faktor, um einkommensteuerliche Begünstigungen bei der Betriebsaufgabe oder -veräußerung zu erlangen. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die eine Fortführung des Betriebs unmöglich macht, räumt das Steuerrecht spezielle Vergünstigungen ein. Diese Regelungen können helfen, die finanzielle Belastung in solchen schwierigen Zeiten zu reduzieren.

Einkommensteuerrechtliche Begünstigungen

Eine der wichtigsten steuerlichen Erleichterungen ist der halbe Einkommensteuersatz, der in bestimmten Fällen angewendet werden kann. Wenn der Steuerpflichtige erwerbsunfähig wird, stirbt oder das 60. Lebensjahr erreicht, steht der halbe Durchschnittssteuersatz für die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zur Verfügung, vorausgesetzt, seit der Betriebseröffnung oder dem letzten Erwerbsvorgang sind mindestens sieben Jahre vergangen.

Freibetrag im Grunderwerbsteuergesetz

Bei der Übertragung von Grundstücken im Betriebsvermögen kann ein Betriebsfreibetrag von bis zu 900.000 Euro in Anspruch genommen werden, wenn die Übertragung unentgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Die Erwerbsunfähigkeit des Steuerpflichtigen ist eine der möglichen Voraussetzungen, um diesen Freibetrag zu erhalten.

Besondere Regelungen für Wohngebäude bei Betriebsaufgabe

Bei der Betriebsaufgabe bis zum 30. Juni 2023 bestanden unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten, die Erfassung stiller Reserven zu umgehen, wenn die Aufgabe aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, Tod oder bei Erreichen des 60. Lebensjahres stattfand.

Definition und Nachweis der Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit wird definiert als der Zustand, in dem eine Person aufgrund von Behinderungen die betriebliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Diese Unfähigkeit muss während der Betriebsführung erstmals auftreten und bei der Betriebsaufgabe nachgewiesen werden. Theoretisch könnte der Betrieb weitergeführt werden, jedoch müssten dann gesundheitliche Risiken hingenommen werden.

Fazit und Ausblick

Die Begünstigungen bei Betriebsveräußerung und -aufgabe bieten den betroffenen Unternehmern wertvolle steuerliche Erleichterungen. Angesichts der komplexen Voraussetzungen ist es jedoch ratsam, im Falle einer erwerbsbedingten Betriebsaufgabe professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

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