Ferialjobs 2025: Steuern, Sozialversicherung und Zuverdienst

Entdecken Sie alles zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten von Ferialjobs, inklusive Tipps zur Familienbeihilfe und Geringfügigkeitsgrenze.

Ferialjobs sind eine beliebte Möglichkeit für junge Menschen, insbesondere während der Sommermonate, um praktische Erfahrungen zu sammeln und finanzielle Vorteile zu nutzen. Dabei sollten verschiedene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um potenzielle Nachteile zu vermeiden.

Grundlagen und steuerliche Behandlung

In der Planung von Ferialjobs ist es entscheidend, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Wird ein Ferialjob auf Lohnsteuerbasis angenommen, kann eine Arbeitnehmerveranlagung im darauf folgenden Jahr zu einer Steuergutschrift führen. Bei Beschäftigungen, die über Werkverträge oder freie Dienstverträge abgewickelt werden, gelten die Einkünfte als solche aus selbstständiger Arbeit. In diesem Fall ist ab einem jährlichen Einkommen von 13.308 Euro beziehungsweise 14.517 Euro bei lohnsteuerpflichtigen Bezügen eine Einkommensteuererklärung erforderlich. Eine Umsatzsteuerpflicht entsteht grundsätzlich erst bei Überschreiten der 55.000 Euro-Schwelle im Rahmen eines Werkvertrags.

Auswirkungen auf die Familienbeihilfe

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der mögliche Einfluss des Zuverdienstes auf die Familienbeihilfe. Wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wird, kann dies zu einer Rückzahlungspflicht des überschreitenden Betrages führen. Bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres spielt der Zuverdienst keine Rolle; jedoch muss ab diesem Alter das Einkommen, das während des Bezugs von Familienbeihilfe erzielt wurde, berücksichtigt werden.

Sozialversicherung bei Ferialjobs

Sozialversicherungsrechtlich werden Ferialpraktikanten, die angestellt sind, gleich wie reguläre Arbeitnehmer behandelt. Hierbei spielt die Geringfügigkeitsgrenze 2025 eine wesentliche Rolle, die besagt, dass ab einem Bruttogehalt von mehr als 551,10 Euro pro Monat eine Sozialversicherungspflicht besteht. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Praktikanten ordnungsgemäß entlohnt werden, um Sanktionen gemäß dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz zu vermeiden.

Wichtige Hinweise

Für Ferialarbeitnehmer ist es ratsam, das steuerliche Einkommen regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, muss die Familienbeihilfe im darauffolgenden Jahr neu beantragt werden, wenn das Einkommen unter die Grenze fällt. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Familienbeihilfe direkt an volljährige, berechtigte Kinder ausgezahlt wird, was eine Überweisung des Kinderabsetzbetrags auf deren Konto ermöglicht.

Diese Informationen sind essenziell, um bei der Aufnahme eines Ferialjobs alle relevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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