Im Jahr 2023 wurde eine neue Regelung eingeführt, die es ermöglicht, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer unter bestimmten Bedingungen steuerfrei zu gewähren. Die entsprechende Steuerfreiheit gilt bis zu einem Betrag von 120 Euro pro Einsatztag und ist auf maximal 720 Euro pro Kalendermonat begrenzt.
Anforderungen und Dokumentation
Von dieser Regelung profitieren sowohl Mannschafts- als auch Einzelsportler. Die Gruppe der Sportbetreuer umfasst Trainer, Masseure und Sportärzte, jedoch nicht Platzwarte. Eine wichtige Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die sorgfältige Dokumentation der Auszahlung der Entschädigungen.
Fristen und Meldepflichten
Vereine, die pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für das Jahr 2024 gewährt haben, sind verpflichtet, diese bis Ende Februar 2025 dem Finanzamt zu melden. Bei nichtselbständigen Tätigkeiten erfolgt die Meldung über das Formular L 19. Wenn Reiseaufwandsentschädigungen zusätzlich zum Lohn ausbezahlt werden, müssen sie auf dem Lohnzettel L 16 erfasst werden. Für selbständige Einkünfte, wie etwa von Schiedsrichtern mit einem Gewerbebetrieb, besteht hingegen keine Meldepflicht.
Verwandte Themen
Die Themen Mitteilungspflicht, Förderung im Sport und steuerfreie Entschädigungen sind für die betroffenen Organisationen von zentraler Bedeutung. Es empfiehlt sich, diese Aspekte genau zu verfolgen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um von den steuerlichen Vorteilen optimal profitieren zu können.