Die Möglichkeit, Pflegeheimkosten steuerlich abzusetzen, kann eine erhebliche finanzielle Erleichterung für Betroffene oder deren Angehörige darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unterbringungs- und Verpflegungskosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn ein entsprechender Pflegebedarf nachgewiesen wird.
Voraussetzungen und Abziehbarkeit
Pflegeheimkosten
Unterbringung und Verpflegungskosten im Pflegeheim werden als außergewöhnliche Belastungen angesehen und können somit steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidend hierfür ist der Nachweis eines Pflegebedarfs. Allerdings wird das erhaltene Pflegegeld von der absetzbaren außergewöhnlichen Belastung abgezogen. Dieses wird entsprechend im Jahreslohnzettel ausgewiesen.
Haushaltsersparnis und Kostenübernahme
Eine Haushaltsersparnis wird pauschal in Höhe von 156,96 Euro pro Monat berücksichtigt, da der Aufenthalt im Pflegeheim oft geringere Haushaltskosten zur Folge hat. Angehörige, die die Pflegeheimkosten übernehmen, können diese absetzen, sofern die gepflegte Person nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. Dabei muss jedoch ein einkommensabhängiger Selbstbehalt beachtet werden.
Einschränkungen bei der Absetzbarkeit
Vermögensumschichtung
Kosten, die durch den Verkauf oder die Übertragung von Vermögenswerten gedeckt werden, gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen und sind daher nicht steuerlich abzugsfähig.
Versicherungszahlungen
Zahlungen, die aus Unfall- oder Krankenversicherungen stammen, verringern ebenfalls den Betrag, der als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden kann.
Behindertenfreibetrag
Es ist wichtig zu beachten, dass der pauschale Behindertenfreibetrag nicht zusätzlich zu den Pflegeheimkosten geltend gemacht werden kann.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann eine wesentliche Entlastung für die finanziell Betroffenen darstellen. Um diese Möglichkeit voll auszuschöpfen, ist es jedoch notwendig, alle relevanten Abzüge und Reduktionen, wie die Haushaltsersparnis und das Pflegegeld, zu berücksichtigen. Diese steuerlichen Erleichterungen können dabei helfen, die finanzielle Last, die durch Pflegekosten entsteht, zu lindern.