Mit der Einführung des Partnerschaftsbonus wird ein Anreiz geschaffen, die Kinderbetreuung gleichmäßiger zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen. Der Bonus ist eine finanzielle Unterstützung, die darauf abzielt, eine gleichberechtigte Beteiligung an der Kindererziehung zu fördern.
Bonushöhe und Auszahlung
Der Partnerschaftsbonus beträgt 500 Euro pro Elternteil, was einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro entspricht, wenn beide Elternteile ihn in Anspruch nehmen. Die Auszahlung erfolgt einmalig am Ende der Kinderbetreuungszeit, was den Eltern eine zusätzliche finanzielle Entlastung bietet.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Bedingung ist die annähernd gleiche Aufteilung des Kinderbetreuungsgelds, wobei eine Verteilung von 50:50 bis 60:40 akzeptiert wird. Jeder Elternteil muss das Kinderbetreuungsgeld zudem für mindestens 124 Tage beziehen. Der Bonus ist unabhängig davon, ob die Eltern das pauschale oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewählt haben, sodass er flexibel genutzt werden kann.
Antragsstellung
Die Antragsstellung für den Partnerschaftsbonus ist individuell, das heißt jeder Elternteil muss einen separaten Antrag einreichen. Dies kann bequem online über die ID-Austria beim zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgen. Der Antrag kann entweder zeitgleich mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld oder spätestens 124 Tage nach der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer eingereicht werden, wodurch den Eltern genügend Zeit für die Beantragung eingeräumt wird.
Insgesamt bietet der Partnerschaftsbonus eine wertvolle Unterstützung für Eltern, die sich die Betreuung ihrer Kinder partnerschaftlich teilen. Eltern sollten die Möglichkeit prüfen, diesen Bonus zu beantragen, um nicht nur von der finanziellen Unterstützung zu profitieren, sondern auch ein Modell der geteilten Verantwortung für die Kinderbetreuung zu stärken.