Kollektivvertrag Gastronomie 2024: Arbeitszeit und Flexibilität

Neuer Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie ab 1. Nov. 2024: Flexibilisierung der Arbeitszeiten, Feiertagsregelungen und Nachtarbeitszuschläge inklusive.

Neuerungen im Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie

Mit Wirkung ab dem 1. November 2024 bringt der neue Kollektivvertrag bedeutende Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe, um flexiblere und anpassungsfähigere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Arbeitszeitflexibilisierung und Durchrechnungsregelung

Ein zentrales Element der Neuerungen ist die Arbeitszeitdurchrechnung. Diese wurde für Teilzeitbeschäftigte an die Regelungen für Vollzeitbeschäftigte angeglichen. Beide Gruppen werden nun über einen Zeitraum von 26 Wochen oder bis zu 9 Monaten bei saisonalen Arbeitsverhältnissen betrachtet. Die Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte wird auf maximal 48 Stunden pro Woche festgelegt. Teilzeitbeschäftigte können über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus bis zu 8 Stunden mehr pro Woche arbeiten, wobei Überstunden mit einem 50 %-Zuschlag vergütet werden.

Regelungen für Freizeit und Feiertagsarbeit

Ein geregeltes System für Freizeit sorgt dafür, dass Arbeitnehmer im Kalenderjahr an 12 Sonntagen frei haben müssen, wobei der vorherige Samstag oder der nachfolgende Montag ebenfalls frei ist. Bei Feiertagsarbeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt, vorausgesetzt, ein dienstfreier Tag fällt mit einem Feiertag zusammen. Überschreitet die Anzahl solcher Tage sechs pro Jahr, entsteht ein zusätzlicher Anspruch auf einen freien Tag.

Teilzeitbeschäftigung

Ohne spezifische Durchrechnungsvereinbarung sind Mehrarbeitsstunden für Teilzeitbeschäftigte mit einem 25 %-Zuschlag vergütet, es sei denn, ein Ausgleich in einem 1:1-Verhältnis erfolgt innerhalb eines Quartals. Außerdem haben Teilzeitkräfte das Recht, unter bestimmten Umständen eine Erhöhung der Arbeitszeit zu beantragen.

Nachtarbeitszuschlag

Der Kollektivvertrag sieht einen Zuschlag für Nachtarbeit zwischen 0 und 6 Uhr vor. Für jedes 2-Stundenfenster wird ein Drittel des pauschalen Nachtarbeitszuschlags berechnet. Arbeitnehmer, die ab 5 Uhr eingeteilt sind, erhalten einen Zuschlag von 4,5 Euro, dieser entfällt bei Arbeitsbeginn ab 5:30 Uhr.

Regelungen für Jugendliche

Besonders für Jugendliche und Lehrlinge gibt es flexible Regelungen, die es den Unternehmen ermöglichen, die Durchrechnung der Arbeitszeit sowie die Sonntagsbeschäftigung individuell anzupassen, um die Ausbildung optimal zu unterstützen.

Diese umfassenden Regelungen im neuen Kollektivvertrag zielen darauf ab, durch mehr Flexibilität die Arbeitsbedingungen in der Gastronomiebranche zu verbessern und sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in der Hotellerie und Gastronomie einen größeren Handlungsspielraum zu geben.

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