Mit der Mitarbeiterprämie 2024 haben Unternehmen bis Ende des Jahres 2024 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Prämie von bis zu 3.000 Euro abgabenfrei auszuzahlen. Die dafür erforderliche Auszahlung muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren, was bereits eine wichtige Voraussetzung darstellt.
Voraussetzungen und Regelungen
Ein bedeutender Aspekt ist der Kollektivvertrag. Arbeitgeber sollten sorgfältig prüfen, ob in ihrem spezifischen Kollektivvertrag eine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist. Sollte eine solche Regelung fehlen, ist eine abgabenfreie Auszahlung der Prämie nicht möglich. Des Weiteren ist es erlaubt, die Prämie nach sachlichen Kriterien, wie beispielsweise dem Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, zu differenzieren.
Zusammen mit einer etwaigen Gewinnbeteiligung darf die Prämie den Gesamtbetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung würden für den Überschreitungsbetrag Steuer- und Sozialabgaben anfallen.
Weitere Voraussetzungen
Wichtig ist, dass die Mitarbeiterprämie als zusätzliche Zahlung erfolgen muss. Eine Umwandlung von schon bestehenden Gehältern oder Prämien in die neue Mitarbeiterprämie ist nicht gestattet. Zudem muss die Auszahlung dieser Prämie im Jahreslohnkonto, dem sogenannten L16, vermerkt werden. Eine rechtzeitige Information an die Lohnverrechnung ist erforderlich, um die korrekte Buchung sicherzustellen.
Empfehlungen
Arbeitgeber werden dazu ermutigt, die Regelungen in ihrem Kollektivvertrag zu überprüfen und die entsprechenden Vereinbarungen konkret zu formulieren. Fachberater stehen zur Verfügung, um die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Regelungen zu erleichtern und sicherzustellen.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen bietet das Finanzministerium einen Überblick sowie spezifische Details zur Prämie, insbesondere in Bezug auf die Arbeitskräfteüberlassung. Weitere Details finden Sie in den bereitgestellten Links der offiziellen Webseiten des Finanzministeriums: