Abgabenfreie Mitarbeiterprämie 2024: Regelungen und Tipps

Arbeitgeber können 2024 eine abgabenfreie Prämie bis 3.000 Euro auszahlen. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Kollektivverträgen und Regelungen.

Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung erweist sich als komplexer im Vergleich zu den Teuerungsprämien der Vorjahre.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die gesamte Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Anders als bei der Teuerungsprämie, bei der bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen ausgezahlt werden konnten, ist der Gesamtbetrag von 3.000 Euro bei der Mitarbeiterprämie vollständig von einer lohngestaltenden Vorschrift abhängig.

Regelungen in Kollektivverträgen

Kollektivverträge müssen eine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 vorsehen, um diese abgabenfrei auszuzahlen. Einige Kollektivverträge enthalten bereits solche Regelungen, darunter:

  • KV Spedition und Logistik: Bis zu 700 Euro
  • KV Telekom-Unternehmen: Bis zu 1.500 Euro

Andere Kollektivverträge ermöglichen ebenfalls die Zahlung der Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Gerechtigkeit: Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit zur Prämie haben, wobei Differenzierungen nach sachlichen Kriterien (z.B. Vollzeit/Teilzeit) zulässig sind.

Maximalbetrag: Die Summe aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei Überschreitung fallen Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Lohnnebenkosten auf den Überschreitungsbetrag an.

Zusätzlichkeitskriterium: Die Prämie muss eine zusätzliche Zahlung sein, die über die üblichen Zahlungen hinausgeht. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind unzulässig.

Dokumentationspflicht: Die Prämienauszahlung muss im Jahreslohnkonto (L16) vermerkt sein, weshalb die Lohnverrechnung entsprechend informiert werden muss.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber müssen ihren Kollektivvertrag prüfen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie erfüllt sind. Eine präzise Formulierung der Vereinbarung ist entscheidend, und professionelle Unterstützung kann hierbei hilfreich sein.

Weitere Informationen

Finanzministerium: Details zur Mitarbeiterprämie 2024 sind in den Anfragebeantwortungen vom 20. Februar und 10. Januar 2024 zu finden.

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