Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich auf zusätzliche Meldepflichten im Februar 2025 einstellen. Diese Verpflichtungen betreffen verschiedene Bereiche und erfordern eine sorgfältige Planung, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Jahreslohnzettel
Unternehmer:innen sind verpflichtet, die Jahreslohnzettel für das Jahr 2024 bis spätestens Ende Februar 2025 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Frist ist essenziell, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Angelegenheiten rechtzeitig bearbeitet werden.
Zahlungen für bestimmte Leistungen
Eine weitere Meldungspflicht betrifft Zahlungen, die aus freien Dienstverträgen resultieren. Auch hier gilt die Frist bis Ende Februar 2025 für die Übermittlung dieser Informationen an die zuständigen Behörden.
Auslandszahlungen
Zahlungen ins Ausland, die einen Betrag von über 100.000 Euro pro Jahr übersteigen und bestimmte Kriterien erfüllen, müssen ebenfalls bis Ende Februar 2025 gemeldet werden. Diese Regelung zielt darauf ab, Transparenz und die ordnungsgemäße Abwicklung internationaler Zahlungen sicherzustellen.
Schwerarbeitsmeldungen
Für Tätigkeiten, die unter die Kategorie der Schwerarbeit fallen, ist eine entsprechende Meldung für 2024 an den Krankenversicherungsträger erforderlich. Diese Meldungen müssen bis Ende Februar 2025 elektronisch erfolgen, um den Anforderungen des Sozialversicherungssystems gerecht zu werden.
Überprüfung des Jahresbelegs der Registrierkasse
Der signierte Jahresbeleg für 2024 muss spätestens bis zum 15. Februar 2025 überprüft werden. Diese Überprüfung kann entweder manuell durch den Unternehmer oder automatisiert über die Registrierkasse durchgeführt werden. Eine zeitgerechte Überprüfung stellt sicher, dass alle Verkäufe ordnungsgemäß erfasst sind und steuerrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Diese Zusammenstellung spiegelt den Stand vom 28. Januar 2025 wider. Es wird dringend empfohlen, individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle spezifischen Anforderungen der Meldepflichten zu erfüllen und potenzielle Fehler zu vermeiden.