Kommunalsteuer für Gesellschafter-Geschäftsführer erklärt

Gesellschaften zahlen Kommunalsteuer für Gesellschafter-Geschäftsführer mit über 25% Anteilen. Gerichtsurteile betonen tatsächliche Eingliederung. Details hier.

Die Kommunalsteuerpflicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein entscheidender Aspekt für Gesellschaften, insbesondere wenn es um die Honorare von Gesellschafter-Geschäftsführern geht, die mehr als 25% der Anteile an einer GmbH halten. Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Leistungen über ein Einzelunternehmen abgerechnet werden.

Hintergrund und Verpflichtung

Gesellschaften sind verpflichtet, Kommunalsteuer zu entrichten, sobald relevante Dienstverhältnismerkmale wie Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung vorhanden sind. Interessanterweise wird jedoch die Weisungsgebundenheit bei Mehrheitseigentümern nicht als entscheidendes Kriterium angesehen.

Gerichtliche Entscheidungen und Begründung

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass es weniger auf die äußere Vertragsgestaltung als auf die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb ankommt, wenn es um die Kommunalsteuerpflicht geht. Obwohl ein Werkvertrag mit erfolgsabhängiger Vergütung theoretisch unternehmerisches Risiko suggerieren könnte, erkannte das BFG, dass kein echtes unternehmerisches Risiko bestand, da die Vertragsbedingungen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer leicht geändert werden konnten. Bei der Kostenminderung wird zudem nur die Belegschaft der Gesellschaft berücksichtigt, während allgemeine Betriebsausgaben des Einzelunternehmens ausgeschlossen sind.

Fazit und rechtliche Einordnung

Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt betont, dass die tatsächlichen Verhältnisse die formelle Vertragsgestaltung bei der Beurteilung der Kommunalsteuerpflicht überwiegen. Dies bedeutet, dass selbst die Zwischenschaltung eines Einzelunternehmens keine Auswirkungen auf die Kommunalsteuerpflicht der Gesellschaft hat. Arbeitgeber sollten diese rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen, um ungewollte finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden.

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