Kindergeld 2025: Neue Zuverdienstgrenze und Rückwirkung

Ab 2025 wurde die Kindergeld-Zuverdienstgrenze rückwirkend auf 8.600 € angehoben. Lernen Sie die Regeln zur Berechnung und Rückforderung kennen.

Kindergeld: Änderungen bei der Zuverdienstgrenze für 2025

Angesichts der angepassten Zuverdienstgrenze wurden relevante Änderungen beim Kindergeld für das Jahr 2025 vorgenommen. Eine Erhöhung dieser Grenze wurde rückwirkend eingeführt, um den finanziellen Bedürfnissen von Familien besser gerecht zu werden.

Wichtige Informationen zur Valorisierung der Zuverdienstgrenze

Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wurde die Zuverdienstgrenze von zuvor 8.100 Euro auf jetzt 8.600 Euro angehoben. Diese Anpassung wurde offiziell durch das Bundesgesetzblatt am 18. März 2025 verkündet, was bedeutet, dass die neuen Regelungen ab dem Beginn des Jahres in Kraft sind.

Berechnung der Zuverdienstgrenze

Die Berechnung der Zuverdienstgrenze basiert auf dem Verdienst innerhalb des Bezugszeitraums und wird über die vollen Bezugsmonate des Kinderbetreuungsgeldes hochgerechnet. Dabei sind ausschließlich Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit relevant. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen beeinflussen die Zuverdienstgrenze nicht und werden daher nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Sonderregelung: Verzichtsmonate

Um die Zuverdienstgrenze optimal zu nutzen, besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld für bestimmte Kalendermonate zu verzichten. Dadurch können die Einkünfte dieser Verzugsmonate bei der Berechnung der Jahresgrenze ausgeklammert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Entgelt für in diesen Monaten geleistete Arbeit ausschließlich für diese Monate abgerechnet werden darf. Mehrstunden aus vorhergehenden Monaten können nicht nachträglich berücksichtigt werden.

Rückforderung bei Überschreitung

Sollten die Einkünfte die festgelegte Zuverdienstgrenze überschreiten, resultiert dies nicht in der Rückzahlung des vollständigen Kindergeldes. Stattdessen muss nur der Differenzbetrag erstattet werden. Beispielsweise wäre bei einem Zuverdienst von 8.900 Euro ein Betrag von 300 Euro zurückzuerstatten, entsprechend dem Überschreitungsbetrag.

Diese Anpassungen bieten Klarheit und Flexibilität für Familien, die auf die Unterstützung durch das Kindergeld angewiesen sind und nun eine höhere Zuverdienstgrenze nutzen können, um finanzielle Spielräume besser auszuschöpfen.

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