Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) treten wesentliche Änderungen in der Gruppenbesteuerung in Kraft. Diese betreffen insbesondere das Verrechnungsverbot bestimmter Vorgruppenverluste, den Verzicht auf die Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder sowie Neuerungen im Antragsverfahren über FinanzOnline.
Verrechnungsverbot für bestimmte Vorgruppenverluste
Das AbgÄG 2024 sieht Einschränkungen bei der Verrechnung vortragsfähiger Verluste vor, die aus Zeiten vor der Unternehmensgruppe stammen. Künftig können diese Verluste nicht mehr verrechnet werden, wenn sie aus Abschreibungen oder Veräußerungsverlusten resultieren. Diese Regelung soll die doppelte Verlustverwertung verhindern, insbesondere im Falle von "Gruppenerweiterungen nach oben". Eine Ausnahme gilt jedoch: Verlustvorträge bleiben nach Beendigung der Gruppe bestehen und können später aufgerechnet werden.
Verzicht auf Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder
Ab 2024 eröffnen sich für Unternehmen neue Handlungsspielräume mit der Optionsmöglichkeit, auf die Zurechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder zu verzichten. Während bisher ausländische Verluste zwingend berücksichtigt werden mussten, bietet diese Wahlmöglichkeit nun Vorteile in der Verwaltungsökonomie und kann die Mindestbesteuerung positiv beeinflussen.
Gruppenantrag über FinanzOnline
Eine weitere Neuerung betrifft die Einbringung von Gruppenanträgen, die zukünftig mittels elektronischer Signatur über FinanzOnline möglich sein wird. Bis zur technischen Umsetzung dieser Funktionalität, die für 2025 geplant ist, gilt eine Übergangsregelung, nach der Anträge bereits als "sonstige Anbringen" hochgeladen werden können. Diese Änderung basiert auf einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG), das die Notwendigkeit papierhafter Originaleinreichungen monierte.
Weitere Informationen
Die beschriebenen technischen Neuerungen und Fristen resultieren aus den rechtlichen Grundlagen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 sowie einschlägigen Entscheidungen des BFG. Unternehmen sollten sich hinsichtlich der Änderungen bei der Gruppenbesteuerung frühzeitig informieren, um potenzielle wirtschaftliche und verwaltungstechnische Vorteile optimal zu nutzen.