EORI-Nummer: Neue Antragsregelung ab Juni 2024

Ab 6. Juni 2024 müssen EORI-Nummern für den Handel mit Nicht-EU-Ländern über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung beantragt werden.

EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern

Einführung der neuen Antragsregelung

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist entscheidend für die einheitliche Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern innerhalb der EU. Sie ist verpflichtend für den Handel mit Nicht-EU-Ländern und ermöglicht eine reibungslose Abwicklung von Zollverfahren.

Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024

Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue Anträge auf eine EORI-Nummer über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung eingereicht werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, den Antrag entweder über das Zoll-Portal der EU oder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung zu stellen. Diese neue Regelung zielt darauf ab, den Antragsprozess zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten.

Bedeutung

Die Einführung dieses Systems bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Vereinheitlichung: Die EORI-Nummer erleichtert die Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum, was insbesondere im internationalen Handel von großer Bedeutung ist.
  • Zukunftsfähigkeit: Durch die obligatorische Online-Beantragung wird der Prozess modernisiert, wodurch Unternehmen von einer schnelleren und sichereren Abwicklung profitieren.

Fazit

Unternehmen, die mit Nicht-EU-Ländern Handel betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein. Anpassungen an die neuen Regelungen sind notwendig, um einen reibungslosen Handelsverkehr sicherzustellen.

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