Entlastungsmaßnahmen 2025: Tarif- und Progressionsanpassung

Die Entlastungsmaßnahmen 2025 gleichen eine 5% Inflationsrate aus. Einkommensteuertarife werden automatisch angepasst, um kalte Progression zu mindern.

Die Entlastungsmaßnahmen für das Jahr 2025 zielen darauf ab, die finanziellen Belastungen durch die Inflation zu verringern und die sogenannte kalte Progression zu vermeiden. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die Auswirkungen der Inflation gezielt auszugleichen und den Steuerzahlern dadurch finanzielle Erleichterung zu verschaffen.

Inflationsausgleich zur Vermeidung der kalten Progression

Für das Jahr 2025 wurde eine Inflationsrate von 5% ermittelt. Diese Rate basiert auf dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024. Die durch die Inflation verursachten finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf rund 2 Milliarden Euro, die es laut bestehenden Gesetzen zu kompensieren gilt.

Anpassungen bei den Einkommensteuertarifen

Zur Verringerung der kalten Progression werden zwei Drittel der positiven Inflationsrate in die automatische Anpassung der einkommensteuerlichen Tarifstufen einfließen. Dies führt zu einem kompensierten Betrag von etwa 1,338 Milliarden Euro. Diese Anpassungen sollen den Steuerzahlern eine spürbare finanzielle Entlastung bieten. Das Finanzministerium wird die angepassten Beträge bis spätestens 31. August 2024 durch eine Verordnung veröffentlichen.

Progressionsabgeltungsgesetz 2025

Um die Differenz der durch die Inflation nicht ausgeglichenen Beträge zu adressieren, wird ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag von rund 650 Millionen Euro durch das noch zu erarbeitende Progressionsabgeltungsgesetz 2025 integriert. Ein Ministerratsbeschluss vom 4. Juli 2024 hat bereits festgelegt, wie diese noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen kompensiert werden sollen, um die kalte Progression weiter zu mindern.

Diese Maßnahmen untermauern die Bemühungen der Regierung, die wirtschaftlichen Herausforderungen abzufedern und den Steuerzahlern in Österreich eine nachhaltige Entlastung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zu bieten.

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