Entlastung 2025: Absetzbeträge und Kilometergeld erhöht

Ab 2025 steigen Absetzbeträge und Kilometergeld. Einkommensschwache Haushalte erhalten Kinderzuschläge. Neue Regelungen für Dienstreisen.

Um der steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken, werden ab 1. Januar 2025 verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung eingeführt, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie einkommensschwachen Haushalten zugutekommen sollen.

Anpassung der Absetzbeträge

Ab dem kommenden Jahr werden wichtige Absetzbeträge, darunter der Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag, an die Inflationsrate angepasst. Dies schließt auch die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Anpassung der Einkommensgrenzen mit ein. Diese Veränderungen sollen sicherstellen, dass Steuerzahler auch bei steigender Inflation finanziell entlastet werden.

Anhebung des Kilometergeldes

Das Kilometergeld wird auf 0,50 Euro pro Kilometer für PKW, Motorräder und Fahrräder vereinheitlicht. Für die Mitführung von Personen gibt es einen zusätzlichen Betrag von 0,15 Euro pro Kilometer. Zudem wird die bisherige Kilometergrenze für Fahrräder von 1.500 km auf 3.000 km pro Jahr angehoben, was insbesondere für umweltbewusste Arbeitnehmer von Vorteil sein dürfte.

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte

Eine gezielte Unterstützung erhalten einkommensschwache Haushalte durch die Einführung eines Kinderzuschlags. Erwerbstätige Alleinverdiener und Alleinerzieher profitieren künftig von einem monatlichen Zuschlag von 60 Euro pro Kind, solange das Jahreseinkommen 24.500 Euro nicht übersteigt. Es ist vorgesehen, sowohl den Betrag als auch die Einkommensgrenze jährlich anzupassen, um der wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.

Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder

Zum Jahreswechsel werden auch die Pauschalen für Dienstreisen im Inland angehoben. Die Tagesgelder steigen von 26,40 Euro auf 30,00 Euro, während die Nächtigungsgelder von 15,00 Euro auf 17,00 Euro erhöht werden. Falls höhere Ausgaben nachgewiesen werden können, sind diese weiterhin als Kosten absetzbar, was den Arbeitnehmern mehr Flexibilität und Unterstützung bietet.

Durch diese Maßnahmen werden ab 2025 deutliche Entlastungen erreicht, die Arbeitnehmer und insbesondere einkommensschwache Haushalte unterstützen sollen. Arbeitgeber und Steuerpflichtige sollten die Neuerungen im Auge behalten und prüfen, welche Vorteile sich daraus ergeben.

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