Doppelte Haushaltsführung: Steuerliche Anerkennung 2023

Doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzbar, wenn ein Umzug unzumutbar ist. VwGH-Urteil klärt Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei berufsbedingtem Wohnsitz.

Die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung stellt in der Praxis eine komplexe Herausforderung dar, da sie grundsätzliche Voraussetzungen und rechtliche Entscheidungen berücksichtigt. Diese besondere Steuerregelung ermöglicht es, unter bestimmten Bedingungen die Kosten für einen Zweitwohnsitz steuerlich geltend zu machen.

Rechtliche Hintergründe und Urteil des VwGH

Die Möglichkeit, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich abzusetzen, setzt voraus, dass es unzumutbar ist, den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem bedeutenden Urteil geklärt, dass die Beibehaltung eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort beruflich veranlasst sein kann, auch wenn der Familienwohnsitz aus privaten Gründen anderweitig besteht.

Konkreter Fall und Begründung

Ein relevanter Fall betraf eine Beamtin, die in Wien arbeitete und deren steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zunächst abgelehnt wurde, da ihre Wohnsitzverlegung privat begründet war. Das Urteil des VwGH berücksichtigte die berufliche Notwendigkeit, einen Wohnsitz in der Steiermark zu behalten. Aufgrund dieser beruflichen Notwendigkeit wurden die Kosten für die doppelte Haushaltsführung sowie die Familienheimfahrten nach Wien als Werbungskosten anerkannt.

Auswirkungen und Empfehlungen

Die Frage der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung wird aus der Perspektive des jeweiligen Steuerjahres beurteilt. Aus dieser Sichtweise kann es möglich sein, dass Reisekosten unter bestimmten beruflichen Voraussetzungen abzugsfähig sind. Steuerpflichtige sollten daher ihre Wohnsitzverhältnisse sorgfältig planen und dokumentieren, um die entsprechenden Werbungskosten nachweisen zu können.

Weitere Informationen

Für Personen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, gilt im Regelfall die Verlegung des Wohnsitzes als unzumutbar. Steuerpflichtigen wird empfohlen, ihre individuelle Situation regelmäßig in Absprache mit einem Steuerberater zu prüfen, um mögliche steuerliche Vorteile zu maximieren und alle notwendigen Nachweise sinnvoll zu dokumentieren.

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