Doppelte Haushaltsführung: Steuerliche Abzugsfähigkeit 2023

Das BFG entschied, dass doppelte Haushaltskosten nicht absetzbar sind, wenn der Familienwohnsitz an den Arbeitsort verlegt wurde. Voraussetzungen und Auswirkungen im Überblick.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der doppelten Haushaltsführung

Das Thema der doppelten Haushaltsführung gewinnt immer wieder an Bedeutung, insbesondere in Fällen von Arbeitnehmern, die berufsbedingt zwischen verschiedenen Wohnsitzen pendeln müssen. Jüngst befasste sich das Bundesfinanzgericht (BFG) mit einem solchen Fall und klärte die steuerlichen Aspekte hinsichtlich einer Arbeitnehmerin, die im Jahr 2020 nach Österreich umzog, jedoch ihren ursprünglichen Wohnsitz in der Ukraine beibehielt.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

Die doppelte Haushaltsführung wird steuerlich relevant, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze notwendig sind: ein Familienwohnsitz und ein Arbeitswohnsitz. Werbungskosten können in diesem Kontext geltend gemacht werden, sofern die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort als unzumutbar eingeschätzt wird. Dies ist typischerweise der Fall, wenn eine tägliche Rückkehr logistischer oder zeitlicher Barrieren unterliegt.

Entscheidung des BFG

In der Entscheidung des BFG wurde festgestellt, dass die Arbeitnehmerin ihren Lebensmittelpunkt nach Wien verlegt hat, da sie dort gemeinsam mit ihrem Ehegatten und Kind lebt. Infolgedessen ist der Wohnsitz in Wien als Familienwohnsitz anzusehen. Diese Verlagerung schließt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wohnungskosten in Österreich aus, da der Wohnsitz nunmehr am Beschäftigungsort liegt und somit die Grundvoraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht mehr gegeben sind.

Auswirkungen auf die steuerliche Abzugsfähigkeit

Für die steuerliche Geltendmachung von Kosten, die aus der doppelten Haushaltsführung entstehen, wäre es notwendig, dass die auswärtige Tätigkeit von vornherein für eine Dauer von 4-5 Jahren befristet ist. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben, da ein unbefristeter Dienstvertrag bestand. Auch die Argumentation einer möglichen zukünftigen Versetzung in ein anderes Land rechtfertigt keine steuerlichen Abzüge, wenn das Dienstverhältnis nicht zeitlich begrenzt ist.

Fazit

Der Fall verdeutlicht, dass die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung strengen Kriterien unterliegt. Insbesondere die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung, gepaart mit einem unbefristeten Dienstvertrag, macht die Geltendmachung von Werbungskosten in diesem Zusammenhang unmöglich. Arbeitnehmer, die in ähnlichen Situationen sind, sollten sich der komplexen steuerlichen Vorgaben bewusst sein und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

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