Im Jahr 2025 treten bedeutende Änderungen im Behindertengesetz in Kraft, die von Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Diese Neuerungen betreffen vor allem die Einführung eines Barrierefreiheitsbeauftragten und die Rechte begünstigt behinderter Mitarbeiter.
Einführung des Barrierefreiheitsbeauftragten
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern verpflichtet, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Barrierefreiheit sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Personen sicherzustellen. Der Barrierefreiheitsbeauftragte wird als zentraler Ansprechpartner fungieren und sich besonders um die Identifizierung und Beseitigung bestehender Barrieren kümmern.
Rechte begünstigt behinderter Dienstnehmer
Für Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% ergeben sich besondere arbeitsrechtliche Vorteile, wie beispielsweise ein erhöhter Kündigungsschutz. Zudem können Arbeitgeber, die begünstigt behinderte Dienstnehmer beschäftigen, von steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese Regelungen sollen die Integration in den Arbeitsmarkt fördern und behinderten Arbeitnehmern mehr Sicherheit bieten.
Klarstellung: Behindertenpass vs. Behindertenstatus
Es ist wichtig, zwischen dem Behindertenpass und dem Behindertenstatus zu unterscheiden, da nur Letzterer arbeitsrechtlich relevant ist. Der Behindertenpass dient als offizieller Nachweis einer Behinderung im privaten Bereich, während der Behindertenstatus, der durch ärztliche Sachverständige festgestellt wird, maßgeblich für die Inanspruchnahme von Rechten im Arbeitsverhältnis ist.
Weitere Informationen
Ausführliche Angaben zu den Belangen begünstigt behinderter Menschen sind bei der Arbeiterkammer verfügbar. Der Behindertenpass kann zudem bequem online über die Plattform oesterreich.gv.at beantragt werden, was den Zugang zu notwendigen Ressourcen erleichtert.
Diese Gesetzesänderungen sollen sicherstellen, dass die Bedürfnisse behinderter Personen besser berücksichtigt werden und gleichzeitig der Zugang zu Arbeitsplätzen ohne Barrieren gewährleistet ist. Unternehmen sollten sich auf diese Neuerungen einstellen, um den Anforderungen gerecht zu werden und die vorgeschriebenen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.