Die Änderungen bei der Gruppenbesteuerung, die durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2024 eingeführt wurden, bringen bedeutende Anpassungen mit sich, die darauf abzielen, die Anwendung der Gruppenbesteuerung zu präzisieren und zu optimieren.
Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste. Vortragsfähige Verluste eines Gruppenträgers aus der Zeit vor dem Gruppenbeitritt können nicht mehr verrechnet werden, wenn diese auf Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverluste zurückzuführen sind, die mit zuvor anderen Gruppenmitgliedern verbunden waren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, doppelte Verlustverwertungen zu verhindern, die insbesondere bei Gruppenerweiterungen auftreten könnten.
Verzicht auf Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder
Eine weitere wichtige Anpassung ermöglicht es, ab 2024 auf die Zurechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder zu verzichten. Dies kann helfen, negative Auswirkungen auf die Mindestbesteuerung zu vermeiden. Die Entscheidung kann für das gesamte Wirtschaftsjahr getroffen werden und ist jährlich neu gestaltbar, jedoch muss sie einheitlich für das gesamte Jahr erfolgen.
Elektronischer Gruppenantrag über FinanzOnline
Ab 2025 wird die Möglichkeit eingeführt, Gruppenanträge über FinanzOnline einzureichen. Dabei müssen alle amtlichen Vordrucke qualifiziert elektronisch signiert werden. Solange die technische Umsetzung noch nicht vollständig realisiert ist, können Anträge als "sonstige Anbringen" hochgeladen werden. Dies dient jedoch nur als vorübergehende Lösung, da eigenhändig unterzeichnete Anträge weiterhin postalisch oder per Fax eingereicht werden müssen.
Zusammenfassung
Die durch das AbgÄG 2024 eingeführten Änderungen führen zu einer präziseren Anwendung der Gruppenbesteuerung. Insbesondere wird die Einschränkung der Verlustverwertungen konkretisiert und es werden flexiblere Regelungen für ausländische Gruppenmitglieder eingeführt. Die Möglichkeit der elektronischen Abwicklung über FinanzOnline verspricht eine Vereinfachung der administrativen Prozesse, bleibt jedoch in der umfassenden Umsetzung bislang hinter den Erwartungen zurück.